Aktuelles

Corona News

Liebe Stammesmitglieder aller Stufen, liebe Eltern,

mit der vom 04.12. geltenden Corona Schutzverordnung ändert sich für unter 16-Jährige nichts. Für sie sind alle Angebote der Jugendarbeit grundsätzlich offen. Hier gibt es keine
Zugangsbeschränkungen (§ 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 und 8, und § 4 Abs. 7 CoronaSchVO).
Im Umkehrschluss müssen alle ab 16Jahren vollständig immunisiert sein.

Kinder und Schüler, die nicht an der unmittelbar vor der Gruppenstunde stattgefundenen Schultestung teilnehmen konnten, haben unaufgefordert einen Test von einer öffentlichen Teststelle vorzulegen.
Es ist leider vorgekommen, das Kinder nicht in der Schule waren und den Coronatest dort verpasst haben, zur Gruppenstunde gekommen sind.

Wie wir bereits zu beginn der Pandemie kommuniziert haben, sind alle von der Gruppenstunde ausgeschlossen, die Kontakt zu infizierten Personen haben. D.h. wenn es einen Infektionsfall in dem näheren Umkreis des Stammesmitgliedes gekommen ist, bleibt zuhause!
Mitglieder, die unter Quarantäne oder sogenannter Quarantäne light stehen, bleiben bis zum Ablauf der vom Gesundheitsamt vorgegebenen Zeit selbstverständlich auch den Gruppenstunden fern und können danach gerne wieder an allen Aktivität teilnehmen, sofern sie symptomfrei sind.

Vielen Dank für euer Verständnis
Wenn noch Fragen sind könnt ihr euch auch gerne an den Vorstandwenden.
Thomas und Sven

Die Eigenerklärung

ausgefüllt wurde und auch eingehalten:

    • Kinder werden nur gebracht, wenn diese keine Krankheitssymptome (u.a. Fieber / Husten / Unwohlsein / Durchfall etc.) aufweisen und weitere in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen keine Krankheitssymptome von COVID-19 aufweisen oder unter Quarantäne stehen.
    • Es bestand kein wissentlicher Kontakt zu Personen, die akut mit SARS-CoV2-infiziert sind oder der Kontakt bestand aus beruflichen Gründen.